Kiefer­chirurgisch/ kiefer­orthopä­dische Kombinations­behandlung

Eine Kieferfehlstellung kann vorliegen, wenn Ober- und Unterkiefer ungleich entwickelt sind. Neben einer Beeinträchtigung der Gesichtsästhetik liegen in diesen Fällen meist auch funktionelle Probleme vor: die Kaufunktion ist durch die schlechte Verzahnung eingeschränkt, die Patienten können oft nicht gut „abbeißen“ und es kommt zu Schmerzen im Kiefergelenk.

Eine chirurgische Korrektur in Kombination mit einer kieferorthopädischen Therapie ist bei extremen Lageabweichungen des Kiefers oft die einzige Lösung, um ein gutes funktionelles und ästhetisches Ergebnis zu erreichen.

Sie ist erforderlich, wenn starke Beschwerden im Mund-Gesichts-Bereich vorliegen: massive Einschränkung der Kaufunktion, Kiefergelenksschmerzen, drohender Zahnverlust durch fehlende Abstützung der Gegenzähne oder Beeinträchtigung der Sprache. Neben der medizinischen Verbesserung kommt es durch die Kombinationstherapie in der Regel zu einer Verschönerung des äußeren Erscheinungsbildes und damit zu einer Steigerung der Lebensqualität.

/ Prinzipiell gibt es bei einer Kieferfehllage nach abgeschlossenem Kieferwachstum folgende Behandlungsmöglichkeiten.

Weg 1 Zahnstellungsänderung ohne Operation:
Bei milderen Abweichungen wird versucht durch eine reine Zahnstellungsänderung die Kieferfehllage zu kompensieren: durch Zahnextraktionen oder Stellungsanpassung der Zähne.

Weg 2 Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung:
Bei stärkeren Lageabweichungen ist eine Kombinationsbehandlung aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie oft die einzig sinnvolle Behandlungsmöglichkeit. Es können dabei sowohl Zahnstellung als auch die Kieferfehllage behandelt werden. In enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit dem Kieferchirurgen wird die Behandlung geplant und durchgeführt. Die Beratungsgespräche, ob eine solche Behandlung im Einzelfall sinnvoll erscheint, finden allgemein durch den Kieferorthopäden statt.

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